Präambel
(Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit)
- Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbearchitekten“ (im folgenden AGB genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten – sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen – sowohl des Werbearchitekten als auch seines Auf-traggebers festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.
- Die AGB sind integrierter Bestandteil von Werkverträgen, die die fachmännische Durchführung von Aufträgen im Bereich der Werbearchitektur, d.h. in den u.a. im Berufsrecht des Werbearchitekten dargestellten Tätigkeitsbereichen, zum Gegenstand haben.
- Der Werbearchitekt ist berechtigt, den Gestaltungsauftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Partner ist schriftlich zu vereinbaren.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Gestaltungsauftrages an seinem Geschäftssitz / dem Erfüllungsort sofern dies nicht Teil des Auftrages ist – ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Entwurfs-, Planungs- und Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten, erlauben.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Werbearchitekten auch ohne dessen ausdrückliche Aufforderung aller für die Erfüllung des Gestaltungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.
- Der Tätigkeit des Werbearchitekten liegt in jedem Fall eine schriftlicheVereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Umfang der Leistung als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet.